Gewährleistung

Gewährleistung

Die Gewährleistungszeit beträgt auf fest verbaute Elemente 5 Jahre.
Fest verbaute Elemente sind mit dem Baukörper fest verschraubte, unbewegliche Teile - wie z.B. Terrassendächer, Wintergärten, Fenster, Türen.
Ausgenommen hierbei sind die beweglichen und austauschbaren Teile, also Beschläge, Markisen, Türfüllungen, Verglasungen. Diese bewegliche Teile unterliegen der Gewährleistungszeit von 2 Jahren.
Ebenso unterliegen elektrische Teile, Antriebe, Beleuchtungen und Terrassenheizstrahler der 2 Jährigen Gewährleistung.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Rechnungsstellung (Auslieferungsdatum)

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch infolge Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung und Nichtverwendung von Original-Teilen verursacht werden.
Schäden durch höhere Gewalt, unsachgemäße Bedienung/Benutzung und außerordentliche Belastung, z.B Sturm, Schnee und Eis.

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